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Erziehungsgeld

Elterntipps rund ums Erziehungsgeld

Allgemeines

Bundeserziehungsgeld wird für Geburten seit dem 1.1.1986 gezahlt. Dabei war die damalige Vorgabe, daß 80 % aller Antragsteller das volle Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat bekommen sollten. Dem war auch so. Durch die allgemeinen Lohnsteigerungen der letzten 14 Jahre stieg das durchschnittliche Einkommen in diesem Zeitraum um über 30 %. Die Freibeträge (Einkommensgrenzen) wurden jedoch NICHT angepaßt. Dafür wurde die Bezugsdauer ständig verlängert auf mittlerweile 24 Lebensmonate.

So kommt es auch, daß derzeit nurmehr weit unter 50 % aller Antragsteller das volle Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat bekommen.

Derzeit gibt einen Gesetzesentwurf, der diese Einkommensgrenzen anheben soll, so daß wenigstens wieder ca. 60 % der Antragsteller in den Genuß des vollen Erziehungsgeldes kommen werden. Ob dies der Fall sein wird, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube vielmehr, daß die Zahl der Erziehungsgeldbezieher insgesamt gleichbleiben, bzw. fallen wird.

Dabei gelten immer Stichtagsregelungen, die sich auf den Geburtstag beziehen. Ab 1.1.2001 geborene Kinder sollen in den Genuß der neuen Einkommensgrenzen, etc. kommen.

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